Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Lieferungen und Leistungen

Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen

Abnahme

Der Auftraggeber hat nach Übergabe des Arbeitsergebnisses unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch den Auftraggeber. Ist lediglich die Erbringung einer Gesamtleistung definiert, so erfolgt die schriftliche Abnahme nach Abschluss aller Arbeiten. Im Falle von Abweichungen des Arbeitsergebnisses von der Leistungsbeschreibung kann der Auftraggeber die Abnahme verweigern. In diesem Fall hat er dem Auftragnehmer die Abweichungen schriftlich mitzuteilen und Gelegenheit zur Nachbesserung im Rahmen einer angemessenen Frist zu gewähren. Die Verweigerung der Abnahme aufgrund geringfügiger Abweichungen ist ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber innerhalb von drei Wochen nach Zurverfügungstellung des Arbeitsergebnisses keine schriftliche Erklärung hinsichtlich der Abnahme abgegeben haben, so gilt die Abnahme als erteilt.

Nutzungsrechte/ Eigentumsvorbehalt

Unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des vereinbarten Gesamt-Betrages, werden dem Auftraggeber folgende Nutzungsrechte am Arbeitsergebnis eingeräumt: An den im Rahmen des konkreten Angebots entwickelten Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber ein exklusives, übertragbares, unterlizenzierbares zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer an diesen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für Demonstrationszwecke ein.
Soweit das Arbeitsergebnis, der Gegenstand der Leistung, in einer Sache besteht, behält sich der Auftragnehmer bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung das Eigentum daran vor. Bei Softwareleistungen kann der Auftraggeber die Aushändigung von Programmunterlagen/Dokumentation nur verlangen, falls die Software speziell für ihn entwickelt, die Gesamtentwicklungskosten im Rahmen des Auftrags von ihm getragen wurden und die Aushändigung ausdrücklich vereinbart wurde.

Haftung/ Gewährleistung/ Verjährung

Sachmängel

Bei Sachmängeln hat der Auftraggeber diese unverzüglich schriftlich zu rügen. Uns ist Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist nach unserer Wahl (Beseitigung des Mangels, Lieferung einer mangelfreien Sache oder Herstellung eines neuen Werks) zu geben. Schlägt die Mängelbeseitigung endgültig fehl, ist sie für den Auftraggeber oder uns unzumutbar oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten/Aufwand möglich, kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurück treten oder die Vergütung mindern.

Rechtsmängel

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet, die Lieferung/Leistung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen. Sollte ein Dritter berechtigte Ansprüche gegen den Auftraggeber aufgrund von Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte Lieferungen/Leistungen ergeben, gilt folgendes:

Wir werden auf unsere Kosten nach unserer Wahl für die betreffende Lieferung/Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Lieferung/Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dies zu angemessenen Bedingungen/Konditionen nicht möglich, stehen dem Kunden – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
Ansprüche des Auftraggebers wegen einer Schutzrechtsverletzung sind ausgeschlossen, wenn er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Auftraggebers, durch eine für uns nicht vorhersehbare Änderung oder dadurch verursacht wird, dass der Auftraggeber die Lieferung/Leistung verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten einsetzt.


Die Haftung des Auftragnehmers für Sach- oder Vermögensschäden beschränkt sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen. In Fällen leicht fahrlässigen Verhaltens kommt eine Haftung nur in Betracht, wenn Pflichten verletzt werden, die für den Vertrag wesentlich sind und somit für die Erreichung des Vertragszwecks unabdingbar sind (sog. Kardinalspflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des typisch vorhersehbaren Schadens.
In jedem Fall beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die Höhe des Auftragsvolumens. Gesetzliche Haftungsfreizeichnungsverbote bleiben unberührt.
Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Verjährung von Sach- uns Rechtsmängeln beträgt 1 (ein) Jahr ab Gefahrübergang, sofern nicht gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen gelten oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.

Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen, die er im Rahmen dieses Auftrags vom Auftraggeber erhält, geheim zu halten. Zugang zu vertraulichen Informationen des Auftraggebers erhalten nur die Mitarbeiter, die mit der Bearbeitung des Angebotsgegenstandes betraut werden.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers das vorliegende Angebot weder als Ganzes noch in Teilen Dritten bekannt wird, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung.

Zahlungen/ Verzug

Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unserer jeweiligen Rechnung ohne Abzug an uns zu leisten. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht in Verzug stehen uns unbeschadet anderer Rechte – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt vorbehalten.

Abtretung/ Zurückbehaltung/ Aufrechnung

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen uns, mit Ausnahme von Geldforderungen, ohne schriftliche Einwilligung auf Dritte zu übertragen. Der Auftraggeber kann gegen die uns zustehenden Forderungen nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Vertragsstrafen

Vertragsstrafen bei verspäteter Lieferung oder aus sonstigen Gründen sind nicht vereinbar.

Geltendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Normen des Internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Stuttgart, Deutschland.

Unwirksamkeit

Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Lieferungen und Leistungen, dessen Bestandteil diese Bedingen sind, unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.